Sorgerecht und Religion

Gibt es eine elterliche Pflicht, ein Kind einem (bestimmten) Glauben schnellst möglich "zuzuführen"?

Im Rahmen der Scheidung begehrte die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind, weil die Eltern heftig zerstritten seien, eine Kommunikation zwischen ihnen nicht mehr stattfinde, und sie sich vor allem wegen der "religiösen" Erziehung uneins seien. Die Kindesmutter (christlich-katholisch) wollte das dreijährige Kind taufen lassen und im christlich-katholischem Glauben erziehen. Der Kindesvater (dem Islam zugehörig) wollte diese Entscheidung später dem Kind vorbehalten.
Sowohl Amtsgericht (Forchheim) als auch Oberlandesgericht (Bamberg) waren der Ansicht, in diesem Falle sei die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Kindesmutter die richtige Entscheidung. Das Oberlandsgericht hielt die Ansicht des Kindesvaters, die Glaubensentscheidung dem Kind zu überlassen, für nicht angebracht. Die Richter waren der Ansicht, es könne nicht solange gewartet werden, bis das Kind sich eine Meinung gebildet hätte, denn die Vermittlung einer glaubensmäßigen Grundeinstellung sei eine der grundlegenden Erziehungsaufgaben der Eltern. Daher sei es nötig, der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, damit sie abschließend über die Religionszugehörigkeit des Kindes entscheiden könne.

Der BGH hob diese Entscheidung auf (BGH XII ZB 33/04, Beschluss vom 11. Mai 2005).
Zitat:

"Zwar ist es eine wichtige Aufgabe der Eltern, ihrem Kind ethische Wertvorstellungen zu vermitteln und es zu einem angemessenen Sozialverhalten zu erziehen. Dies kann, muss aber nicht notwendig durch eine frühzeitige und feste Orientierung in einem bestimmten Glauben oder an einer bestimmten Konfession erfolgen."