Die Rechtsgebiete

Wir sind vor allem in den nachstehend genannten Rechtsgebieten tätig. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Fall in eines dieser Gebiete gehört, rufen Sie uns an.

- Familienrecht - allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
- Gewerblicher Rechtschutz - Inkasso
- Strafrecht - Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht - Wettbewerbsrecht

Ehevertrag und Eheringe

Einer unserer Schwerpunkte ist das Familienrecht. Zum Familienrecht gehört nicht nur die Scheidung und der Ehevertrag, sondern z. B. auch folgende Fragen:Wie viel Unterhalt bekommt mein studierendes Kind? Muss ich für den Unterhalt meiner Eltern aufkommen? Kann ich mich scheiden lassen, ohne dass mein Ehegatte zustimmt? Was ist ein Versorgungsausgleich, was ist der Zugewinnausgleich? Lohnt sich ein Ehevertrag?

Das sind alles Fragen zum Familienrecht. Familienrecht umfasst aber noch einiges mehr, z. B.:

- Erbrechtliche Fragen, gerade auch im Hinblick auf den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft)
- Steuerliche Fragen, z. B. bei Zahlung von Geschiedenenunterhalt
- Sorgerechtsfragen, z. B. wann die Großeltern ein Kind sehen dürfen
- Welche Rechte und Pflichten während der Ehe bestehen

Eine aktuelle Version der so genannten Düsseldorfer Tabelle, nach der der Kindesunterhalt regelmäßig berechnet wird, finden Sie auf der Seite desOberlandesgerichts Düsseldorf. Bitte beachten Sie bei dieser Tabelle, dass sie ab dem 01.01.2010 davon ausgeht, dass der Unterhaltsschuldner Unterhalt für zwei Personen zu leisten hat. Weicht die Anzahl der Unterhaltsgläubiger ab, erfolgen meist Auf- oder Abschläge durch Einordnung in eine höhere oder niedrigere Einkommensstufe. Zusätzlich sind die Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte (z. B. OLG Hamburg) zu beachten.

Ansprechpartner für den Bereich Familienrecht ist unser Fachanwalt für Familienrecht Frank E. Heuser, LL.M. (UNSW/Sydney)

Verkehrsunfall

Fragen zum Verkehrsrecht, speziell Verkehrsunfälle und -strafrecht?


Vor einem Verkehrsunfall ist niemand gefeit. Jeder Verkehrsteilnehmer kann es plötzlich mit Unfallgegnern, Zeugen, Polizei und Versicherungen zu tun bekommen. Ggf. wird ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkehrsteilnehmer eingeleitet.
Wie hat sich der Betroffene zu verhalten ? Info! Grundsätzlich geben Sie bei einem Schuldvorwurf bitte keine Informationen (mit Ausnahme der Pflichtangaben, Name, Alter Geburtsort) oder Stellungnahmen gegenüber Dritten ab, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Dazu zählen im Zweifel auch Polizeibeamte, die bspw. einen Unfall aufnehmen und Sachverhaltsfragen zu Protokoll nehmen.

Wir beraten Sie in Fragen insbesondere zu folgenden Themenbereichen:

- Maßnahmepflichten des Verkehrsteilnehmers nach einem Unfall
- Ordnungsrechtliche- und strafrechtliche Folgen
- Fahrerlaubnisrecht
- Alkoholfahrt / MPU
- Abwicklung des Unfallschadens / Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen für den Geschädigten


Ansprechpartner für den Bereich Verkehrsrecht ist unser Fachanwalt für
Verkehrsrecht Marc Scheffler